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B2B`s neueste Masche

Im Oktober dieses Jahres habe Herr F. von B2B Technologies Chemnitz GmbH - Deutschland eine Forderung in Höhe von € 240,- erhalten. Herr F. hat uns mitgeteilt, dass er sich ungewollt auf Ihrer Homepage angemeldet habe, da er durch die Gestaltung derselben in die Irre geführt worden sei. Er habe bis dato keine Belehrung über geltende Rücktrittsrechte erhalten. Der Konsument fühle sich getäuscht und sei überrascht über die hohen Kosten. Somit wandte sich Herr F. an den Konsumentenschutz. Trotz Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung erreicht werden. Das Unternehmen war nicht bereit in dieser Angelegenheit Stellung zu beziehen bzw. dem Konsumentenschutz oder der Konsumentin zu antworten geschweige denn ihr entgegenzukommen.
Mehr noch, auf Anraten des Konsumentenschutzes sei die Rücktrittserklärung in Briefform per Einschreiben zurückgekommen. Auf dem Brief schrieb "B2B": ANNAHME VERWEIGERT!