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Forderung erhalten, jedoch nie Wille geäußert einen Vertrag abzuschließen!

Frau P. habe seitens B2B Technologies Chemnitz GmbH in dem Monat Oktober 2014 eine Forderung in Höhe von € 240,- erhalten, obwohl sie nie ihr Wille geäußert habe einen kostenpflichtigen Vertrag mit B2B Technologies Chemnitz GmbH abzuschließen, geschweige denn eine Belehrung über geltende Rücktrittsrechte erhalten. Die Konsumentin habe sicherheitshalber, aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, ihren Rücktritt vom Vertrag aus jedem erdenklichen Rechtsgrund (Irrtum, List usw.) erklärt. Frau P. wandte sich an den Konsumentenschutz, um ihr in dieser Angelegenheit zu unterstützen. Leider konnte trotz Einschreitens des Konsumentenschutzes keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, noch wurde über das Zustandekommen eines Vertrages aufgeklärt, wobei B2B Technologies Chemnitz GmbH zu keiner Stellungnahme bereit war bzw. dem Konsumentenschutz sowie der Konsumentin eine Antwort zu übermitteln.