• 01/34 456
  • Wien, Österreich
  • 19℃ Ein paar Wolken

Ware retourniert, jedoch Forderung erhalten

Frau R. habe seitens einer Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag des Unternehmens FKH GbR eine Forderung in Höhe von € 214,16 erhalten, wobei die Forderung für die Konsumentin nicht nachvollziehbar gewesen sei. Laut Angaben von Frau R. sei ihr von einem Versandunternehmen unaufgefordert Ware zugestellt worden, wobei sie diese retourniert habe, jedoch irrtümlicherweise bezahlt hätte. Zusätzlich sei Frau R. ein Betrag in Höhe von € 50,- von der Bank infolge eines Nachforschungsauftrags eingezogen worden, was für Frau R. jedoch nicht nachvollziehbar gewesen wäre. Da die Konsumentin die Angelegenheit nicht eigenständig klären konnte, wandte sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Durch das Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit der Konsumentin gelöst werden. FKH GbR hat der Konsumentin kulanterweise den von ihr irrtümlich überwiesenen Betrag in Höhe von € 24,98 zurücküberwiesen, da es sich laut Angaben des Unternehmens um eine Angelegenheit handle, deren tatsächlicher Ablauf nie vollständig geklärt bzw. nachgewiesen werden könne, zumal nicht nur Frau R. als Kundin und das Versandunternehmen, sondern auch weitere Institutionen, bei denen Fehler nicht völlig auszuschließen seien, beteiligt gewesen seien. Außerdem hat FKH GbR kulanterweise auch den Betrag in Höhe von € 50,- zurücküberwiesen.