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Telefonmitschnitt als Druckmittel?

Gegenüber Herrn K. sei seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens "Lebensfreude" mit Sitz in Bern-Schweiz im Herbst dieses Jahres eine Forderung in Höhe von € 235,43 geltend gemacht worden. Der Konsument habe keinen Vertrag mit "Lebensfreude" abgeschlossen und auch keinen Kontakt zu diesem Unternehmen gehabt. Da das Unternehmen nicht bereit gewesen sei die Sache mit Herrn K. zu klären, wandte er sich an den Konsumentenschutz Nachdem der Konsumentenschutz sich des Anliegens des Herrn K. angenommen hatte, stützte sich die Argumentation des Unternehmens auf einen Telefonmitschnitt, der aber laut Meinung des Konsumenten keine Zustimmung seinerseits beinhalte und somit jener Mitschnitt gegenstandslos sei. Seitdem habe er nichts mehr von "Lebensfreude" gehört oder gelesen. Das Unternehmen war nicht mehr bereit in dieser Angelegenheit Stellung zu beziehen bzw. dem Konsumentenschutz oder dem Konsumenten zu antworten, geschweige denn ihm entgegen zu kommen.