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"Otto?..findw ich Kulant!"

Gegenüber Frau M. sei seitens eines Inkassobüros im Namen von "Otto GmbH Versandhaus° im Herbst 2014 eine Forderung in Höhe von knapp € 1.200,- geltend gemacht worden. Da die Konsumentin nicht genau wusste worum es sich denn genau handeln solle, wandte sie sich an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes hat "Otto GmbH Versandhaus" die Sachlage erneut überprüft und den Fall zurückgezogen.