Frau P. habe für dem Monat Februar 2014 einen Hin- und Rückflug für 3 Personen von Wien nach Helsinki und zurück über fluege.de - Unister GmbH zum Preis von € 2.
Herr D. habe über das Unternehmen FTI Touristik GmbH eine All-Inclusive-Pauschalreise für zwei Personen nach Catania zum Preis von € 1.330,- gebucht und bezahlt. Der Hinflug sollte am 05.10.
Frau W. sei am 30.08.
Frau B. habe für eine Woche einen Hin- und Rückflug für 4 Personen von Wien nach Punta Cana, Dominikanische Republik und zurück über das Unternehmen Fastgroup Deutschland AG zum Preis von € 3.
Vom 21.03.2015 bis 06.04.2015 habe Frau T. über das Unternehmen Elumbus GmbH einen Hin- und Rückflug für fünf Personen von Wien über Madrid nach Miami und zurück zum Preis von € 2.
Herr B. habe Mitte September 2014 einen Flug von Bratislava nach London durch eine Fluggesellschaft buchen wollen, wobei er keine Reiseunterlagen (z. B. Buchungsbestätigung, Tickets usw.
Frau V.
Herr E. habe vom 03.10.2014 bis 06.10.2014 einen Flug von Wien nach Malaga und retour über die Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG zum Preis von € 285,- gebucht. Herr E.
Am 08.08.2014 habe Herr J. Flugtickets für zwei Air France Flüge (AF 1239 vom 12.08.2014 und AF 1138 vom 26.08.2014) über Opodo Deutschland gebucht.