Frau S. und ihr Mann hielten sich im Spätsommer 2017 für mehrere Wochen in der Türkei auf, der Rückflug nach Österreich war für Oktober 2017 geplant.
Frau S. hatte im November 2018 ein paar Tage in Paris verbracht. Beim Rückflug konnte sie allerdings ihre zweite Tochter nicht einchecken, da sich das Online-Check-in-System immer aufhängte.
Frau E. hat bei der Expedia, Inc. c/o Convergys eine Unterkunft für drei Personen in einem Vier-Sterne-Hotel in Thailand gebucht und dafür einen Betrag in Höhe von ca. € 400,- bezahlt.
Herr M. hat bei der Fluggesellschaft Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG für seine Familie eine Reise inklusive Hin- und Rückflug von Wien nach Zypern gebucht.
Herr K. hat über das Internetportal von Booking.com sieben Übernachtungen im Saba Hotel London für vier Personen gebucht und bezahlt, wobei er mit der Unterkunft unzufrieden war.
Frau E. hat bei der Fluggesellschaft Etihad Airways einen Hin- und Rückflug von Wien über Abu Dhabi nach Bangkok für drei Personen gebucht.
Mitte Jänner 2017 hat Frau U. bei dem Unternehmen Mayer & Kunz vita-med GmbH eine Reise für eine Person gewonnen, wobei sie jedoch mit ihrer ganzen Familie fliegen wollte.
Herr F. hat bei dem Unternehmen CTA Reisen einen Flug von Wien über Paris nach Toronto und retour gebucht.