Der Konsument erwarb über eBay eine Fotokamera und beglich den Kaufpreis in Höhe von 730,43 Euro über PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. Obwohl laut Sendungsverfolgung eine Zustellung gemeldet wurde, hat der Konsument die Ware nie erhalten. Eine Inanspruchnahme des eBay-Käuferschutzes scheiterte, da der Fall aufgrund der ungewöhnlich langen Lieferzeit nicht innerhalb der vorgeschriebenen 30-Tage-Frist gemeldet werden konnte. Der fristgerecht bei PayPal eingereichte Antrag auf Käuferschutz wurde dreimal zugunsten des Verkäufers entschieden, da dieser eine Trackingnummer vorlegen konnte. Diese untergliederte sich jedoch in einen abgeschlossenen Binnentransport innerhalb Chinas via DHL sowie einen Weiterversand von Hongkong nach Wien via China Post und UPS. Während die Sendung über China Post nachvollziehbar ist, lässt sich die zweite Trackingnummer im System von UPS nicht auffinden. Ein Mitarbeiter von PayPal äußerte im Telefonat selbst die Vermutung, dass es sich um ein „Fake-Tracking“ handeln könnte. Dennoch fordert der Konsument bislang vergeblich die vollständige Rückerstattung des Kaufpreises in Höhe von 730,43 Euro, weshalb er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich wandte.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung haben mehrfach versuht, sich über unterschiedliche Wege mit dem Unternehmen in Verbindung zu setzen, um das Anliegen des Konsumenten positiv abzuklären. So erfolgte die Übermittlung etwa per E-Mail und per Post. Auch die telefonische Kontaktaufnahme scheiterte. Bis dato ist das Anliegen des Konsumenten nicht gelöst, da keine substantielle Rückmeldung des Unternehmens erfolgte.