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Inkasso für nicht gerechtfertigte Kontogebühren

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Der Konsument beantragte 2025 eine Kreditkarte über GCS-Europe S.L. Der Konsument erhielt jedoch nie eine Kreditkarte, sondern lediglich die Zusage für eine gewöhnliche Bankomat/Konto-Karte, die er nach Zustellung der Information auch sofort storniert hatte. Letztlich bekam der Konsument jedoch nach einem Jahr eine Aufforderung zur Bezahlung von Kontoführungsgebühren in Zusammenhang mit der nie zugestellten Karte über ein Inkassobüro. Da der Konsument keine gewöhnliche Bankomatkarte wollte und diese vor Zustellung auch sofort storniert hatte, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich, weil er die dafür über das Inkassoinstitut geltend gemachten Kosten nicht gerechtfertigt sah.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung setzten sich mit der GCS-Europe S.L. in Verbindung und legten ausführlich dar, dass der Konsument nie eine Bankomatkarte beantragt hatte und auch kein Konto eröffnen wollte, weshalb die in Rechnung gestellten und über das Inkassoinstitut geltend gemachten Kontoführungsgebühren nicht gerechtfertigt wären. Kurz darauf erhielt der Konsumentenschutz Verband Österreich die Rückmeldung, dass man aus Kulanz von der weiteren Geltendmachung dieser Forderung gegen den Konsumenten aus Kulanz abgesehen hätte. Darüber hinaus wäre die Bestellung bereits am 26.3.2025 storniert worden und der Vorgang im System der GCS-Europe S.L. geschlossen, weshalb somit keine weitere Bearbeitung und auch keine weiteren Forderungen erfolgen würden. Damit war dem Anliegen des Konsumenten voll entsprochen worden.