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Ungerechtfertigte Forderung von Inkasso

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Herr G. erhielt über die Quelle GmbH durch die OKO Inkasso GmbH & Co KG eine Zahlungsaufforderung für angeblich bestellte Produkte von rund € 750,-. Da der Konsument niemals irgendeine Bestellung bei der Quelle GmbH getätigt hatte und auch niemals an der auf der Rechnung ausgewiesenen Adresse gewohnt hatte, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten der OKO Inkasso GmbH & Co KG dar, dass der Konsument niemals bei der Quelle bestellt hatte und er niemals an der Rechnungsadresse gewohnt hatte. Seitens der OKO Inkasso GmbH wurde um Nachweis der Wohnadresse sowie um polizeiliche Anzeige über Betrug gegen unbekannte Täter ersucht. Beides konnte vom Konsumenten umgehend bereit gestellt und der OKO Inkasso GmbH übermittelt werden. Die OKO Inkasso GmbH nahm zur Zufriedenheit des Konsumenten die Forderung sofort aus der weiteren Bearbeitung.