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Mainboardschaden

Herr I. habe im Jahr 2013 ein Tablet (ASUS 1B063A NEXUS) von dem Unternehmen Media Markt GmbH Linz-Ind gekauft. Im November letzten Jahres sei leider ein Defekt des Mainboards hervorgekommen und folglich vom Konsumenten umgehend reklamiert worden. Da das Unternehmen eine kostenlose Mangelbehebung verweigert habe, wandte sich der Konsument hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Trotz Einschaltens des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung erreicht werden. Die Media Markt GmbH Linz-Ind war nicht bereit Herrn I. entgegenzukommen, da sie der Meinung war, dass er sich nicht um einen Fall der Gewährleistung handeln würde. Das Unternehmen war nur bereit, den Mangel kostenpflichtig (Reparaturkosten höher als Kaufpreis) zu beheben.