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Leeres Versprechen

Herr F. habe Mitte letzten Jahres eine Werbeveranstaltung für das Unternehmen "RUDH - Rund um den Haushalt - Haushaltsgeräte GmbH" organisiert. Da mehr als sieben Paare anwesend gewesen seien, habe das Unternehmen dem Konsumenten eine kostenlose Küchenmaschine versprochen. Trotz mehrmaligem Urgieren, habe Herr F. bis dato das Gerät nicht erhalten und wandte sich somit an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde das Gerät nach kurzer Zeit dem Konsumenten geliefert.