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Beschwerde bezüglich Photovoltaikanlage

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Im Oktober 2025 ließ der Konsument von der Firma ESNO e.U. eine Photovoltaikanlage am Standort Werkstättenweg 15/35, 1110 Wien, installieren und beglich die zugehörige Rechnung umgehend vollständig. Im Zuge einer geplanten Speichererweiterung im Februar 2026 stellte sich jedoch heraus, dass die Anlage vom ausführenden Unternehmen weder beim zuständigen Netzbetreiber (Wiener Netze) angemeldet noch das gesetzlich vorgeschriebene Anlagenbuch samt Prüfbefund (E8-Protokoll) ausgehändigt wurde. Direkte Kontaktversuche des Konsumenten mit dem Unternehmen zwecks Mängelbehebung blieben erfolglos. Nach Einschaltung der Landesinnung Wien der Elektro- und Gebäudetechniker im April 2026 sicherte der Geschäftsführer von ESNO e.U., Herr F. der Innung zwar schriftlich zu, die Anmeldung zeitnah nachzuholen und die erforderlichen Unterlagen zu übermitteln, diese Zusage wurde jedoch bis heute nicht eingehalten. Durch die fehlende Anmeldung ist dem Konsumenten die ordnungsgemäße Einspeisevergütung bislang entgangen. Zur Bereinigung des Sachverhalts wandte der Konsument sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich, um die umgehende ordnungsgemäße Nachmeldung der Photovoltaikanlage beim Netzbetreiber Wiener Netze sowie die unverzügliche Aushändigung des vollständigen Prüfbefunds bzw. Anlagenbuchs (E8-Protokoll) durchzusetzen.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung versuchten mehrfach über unterschiedliche Medien – so auch per Email oder per Post – mit dem Unternehmen in Verbindung zu treten. Bis Redaktionsschluss erfolgte jedoch keinerlei Rückmeldung seitens des Unternehmens.