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Rückerstattung bei Ersatzteillieferung

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Der vorliegende Sachverhalt dokumentiert eine Auseinandersetzung zwischen einem Konsumenten und dem Unternehmen Fiyo bezüglich der Retoure eines Ersatzteils für einen Staubsauger der Marke Nilfisk. Der Konsument bestellte insgesamt drei Artikel, von denen zwei passten, während ein Handgriff aufgrund mangelnder Kompatibilität retourniert wurde, wobei der Konsument versicherte, das Teil lediglich ausgepackt, jedoch weder beschädigt noch auseinandergebaut zu haben.  Das Unternehmen lehnte eine vollständige Rückerstattung ablehnte, wandte sich der Konsument an den Konsumentenschutz Verband Österreich. 

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten dem Unternehmen die Sichtweise des Konsumenten sowie dessen damit verbundenes Anliegen ausführlich dar. In der darauf folgenden Stellungnahme führte das Unternehmen an, dass der Artikel in einem zerlegten Zustand eingegangen sei, der deutlich vom ursprünglichen Lieferzustand abweiche und eine Weitervermarktung als Neuware unmöglich mache. Das Unternehmen wies darauf hin, dass die Prüfung der Ware über das gesetzlich zulässige Maß hinausgegangen sei und das Transportrisiko für Rücksendungen beim Kunden/Konsumenten liege, bot jedoch aus Kulanz eine Erstattung von 50 % des Kaufpreises an. Der Konsument widersprach dieser Darstellung zunächst entschieden und betonte, dass der Artikel bereits im beanstandeten Zustand geliefert worden sein müsse oder eine Veränderung auf dem Transportweg stattgefunden habe. In einer abschließenden Nachricht teilte der Konsument schließlich mit, dass die Angelegenheit in der Zwischenzeit vollständig geklärt wurde und er zu seiner Zufriedenheit den gesamten Geldbetrag vom Unternehmen zurückerhalten hat, womit der Fall erfolgreich abgeschlossen und keine weitere Unterstützung mehr erforderlich war.