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Doppelte Vertragsverrechnung

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Der Konsument wandte sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich, um Unterstützung in einem Fall von doppelter Vertragsverrechnung durch die A1 Telekom Austria AG zu erhalten, nachdem er im März 2024 einen Vertrag für „A1 Cube Internet 150“ abgeschlossen hatte. Im September 2024 stimmte er telefonisch einem Upgrade auf den „A1 Cube 250“ zu, im Glauben, dass der alte Vertrag damit ersetzt werde, doch tatsächlich liefen beide Verträge parallel weiter. Aufgrund einer getrennten Rechnungszustellung per Post und per E-Mail blieb die Doppelverrechnung bis Dezember 2025 unbemerkt, wodurch für den nicht mehr genutzten Altvertrag insgesamt 1.069,22 Euro unberechtigt abgebucht wurden. Der Kunde argumentiert, dass ein zweiter Vertrag für denselben Zweck unüblich sei, zumal er die Hardware für das Festnetz-Internet bereits 2024 im Shop zurückgegeben habe. Neben der Forderung nach vollständiger Rückerstattung der Doppelkosten beanstandet der Konsument zudem monatliche Abbuchungen in Höhe von 7,49 Euro für einen Drittanbieter-Dienst namens „Edoki“, dessen Abschluss er bestreitet. Eine von A1 angebotene Gutschrift über 240 Euro lehnt der Kunde ab und verlangt die lückenlose Erstattung aller zu Unrecht eingezogenen Beträge.

Kurz nach Einschaltung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und dessen Presseabeitlung wurde vom Konsumenten die positive Rückmeldung erteilt, dass seinem Anliegen zur Gänze seitens des Unternehmens stattgegeben wurde.