Der Konsument erwarb am 8. April 2023 über Amazon bei Medion Deutschland einen Laptop, bei dem im Februar 2025 erstmals Defekte auftraten, die im März 2025 zu schwerwiegenden technischen Mängeln und einer erheblichen Nutzungseinschränkung führten. Nach Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice und entsprechender Anweisung wurde das Gerät gelöscht und im April 2025 von Wien aus zur Reparatur eingesendet, jedoch erhielt der Konsument den Laptop unrepariert und ohne zufriedenstellende Erklärung oder Lösung zurück. Da auch das bereitgestellte Fehlerdiagnose-Programm nicht erfolgreich genutzt werden konnte und das Gerät sich zum Zeitpunkt der Meldung innerhalb der zweijährigen Gewährleistungs- beziehungsweise Garantiefrist befand, forderte der Kunde nun über den Konsumentenschutz Verband Österreich eine verbindliche Auskunft über den Garantiestatus sowie Informationen zum weiteren Reparaturvorgang inklusive Rücksendeetikett. Der Konsument fordert eine schriftliche Stellungnahme zum vorliegenden Fall sowie eine zeitnahe, fachgerechte Reparatur, wobei der Kunde hilfsweise auf einen Austausch des Geräts oder eine Rückerstattung gemäß den geltenden Garantiebedingungen besteht.
Der Konsumentenschutz Verband und seine Presseabteilung haben das Anliegen des Konsumenten mehrfach an die Medion AG übermittelt. Primär wurde mit automatisierten Nachrichten ohne substantiellen Inhalt geantwortet, eine Nachricht enthielt die Nachricht, dass der alleinzuständige Bearbeiter auf Urlaub wäre odgl. Bis Redaktionsschluss konnte keine für den Konsumenten zufriedenstellende Lösung gefunden werden.