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Garantieübernahme nach Leiner Insolvenz

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Der Konsument hatte am 14. April 2023 bei der Firma Leiner verschiedene Geräte erworben, darunter auch vier Elektrogeräte der Marke Miele, unter anderem einen Gasherd mit vier Kochstellen. Für alle Geräte hatte er neben der regulären Herstellergarantie von zwei Jahren zusätzlich eine fünfjährige Extra-Zusatzgarantie abgeschlossen, um einen umfassenden Schutz zu haben. Bereits nach zweieinhalb Jahren trag beim Gasherd ein Defekt auf: Eine der vier Kochstellen funktionierte nicht mehr. Er wandte sich diesbezüglich zunächst direkt an die Miele GesmbH, jedoch wurde ihm mitgeteilt, dass die zweijährige Herstellergarantie bereits abgelaufen sei und die erweiterte Garantie nur über den ursprünglichen Verkäufer – also die Firma Leiner – abgewickelt werden könne. Da die Firma Leiner jedoch inzwischen Insolvenz angemeldet hatte, sah der Konsument keinen Ansprechpartner mehr für die Garantieleistung. Da der Konsument jedoch weiterhin Beiträge für die Extra-Garantie leistete und sich auch erwartet , dass die vereinbarten Leistungen erfüllt werden, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. 

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten das Anliegen des Konsumenten der der Miele GesmbH. ausführlich dar. Nachdem der Konsument mit Hilfe des  Konsumentenschutz Verbandes Österreich das richtige Versicherungsunternehmen ausfindig gemacht hatte, erfolgte die Reparatur des Gasherdes durch die Miele GesmbH und die vollständige Kostenübernahme durch die Uniqa Österreich Versicherungen AG.