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Defekt geliefertes TV-Gerät

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Am 05.06.2025 bestellte der Konsument beim Onlineshop der Hofer KG einen neuen Samsung Fernseher. Er erhielt diesen auch relativ schnell nach Bestellung geliefert. Dabei stellte er fest, dass die Verpackung zwar beschädigt war, nach der Öffnung der Verpackung konnte er jedoch keinerlei Schäden am Fernsehgerät selbst erkennen. Aufgrund der Pfingstfeiertage konnte er seinen Fernsehtechniker, den der Konsument für die Inbetriebnahme beziehungsweise Einstellungen benötigte, erst zwei Wochen nach erfolgter Zustellung erreichen. Erst bei der Inbetriebnahme konnte festgestellt werden, dass das Fernsehgerät beschädigt war. Der Konsument setzte sich daraufhin sofort mit dem Hofer SERVICE in Verbindung und teilte mit, dass das TV-Gerät beschädigt wäre und er das Gefühl hätte, dass das Paket schon einmal geöffnet worden wäre, bevor es ihm geliefert worden war. Da der Konsument eine rasche Lösung anstrebte, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten das Anliegen des Konsumenten der Hofer KG ausführlich dar. Kurz darauf erhielt der Konsumentenschutz Verband Österreich seitens des Unternehmens die Rückmeldung, dass das Anliegen in Zusammenarbeit mit dem Lieferanten und den Kunden positiv geklärt werden konnte und der Kunde den vollständigen Kaufpreis zurückerstattet erhalten hätte. Das Unternehmen betonte, es wäre sein Anspruch, für alle Kunden und Kundinnen stets eine lösungsorientierte und zufrieden stellende Lösung zu finden. Weiters, dass es bei verdeckten Transportschäden auf die Rückmeldungen und Prozesse der Lieferanten angewiesen wäre, da bestimmte Fristen für die Meldung solcher Schäden einzuhalten sind.