Die Konsumentin hatte am 29.06.2025 im Media Markt online Shop einige Elektrogeräte bestellt, Rechnungslegung mit 30.06.2025, unter anderem eine Waschmaschine von Gorenje. Hierzu kaufte sie eine Zusatzleistung, damit die Waschmaschine geliefert, das Altgerät abtransportiert und das neue Gerät angeschlossen wird und zusätzlich fünf Jahre Garantieverlängerung. Bereits vor Lieferung wurde der Konsumentin seitens des Kundenservices mitgeteilt, dass die Kosten dafür inkludiert – und somit keine weiteren Kosten anfallen würden. Da es sich jedoch um einen Unterbau handelte, der nicht angeboten wurde, wurden der Konsumentin letztlich € 100,- mehr verrechnet. Als vor Ort die Waschmaschine angeschlossen werden sollte, hatten die Servicearbeiter jedoch nicht die erforderliche Ausrüstung (Anschlussschläuche) mit, weshalb diese den Anschluss nicht vornehmen konnten und auf einen anderen Tag verschoben werden musste. Da die Konsumentin weder mit den versteckten Zusatzkosten noch mit der Terminverschiebung einverstanden war, da sie dafür einen weiteren Urlaubstag nehmen musste, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung schilderten der MediaMarkt Mariahilferstraße GmbH das Anliegen sowie den Lösungswunsch der Konsumentin, nämlich den ordnungsgemäßen Anschluss der Waschmaschine sowie eine Entschädigung für Unannehmlichkeit und zwei verschwendete Urlaubstage. Kurz darauf erhielt der Konsumentenschutz Verband Österreich seitens der Konsumentin die Rückmeldung, dass die Waschmaschine angeschlossen wurde – obwohl mit alten Schläuchen – und sie zu ihrer Zufriedenheit eine Entschädigung von € 50,- erhalten hat.