Der ursprüngliche Vertrag der Konsumentin bei Magenta Telekom wurde im Februar 2024 mit einem Tarif von rund € 34.- für Handy, Internet und TV abgeschlossen, was bis Oktober 2024 auch gut für die Konsumentin passte. Im Oktober 2024 wurde dann ein Tarifwechsel durchgeführt, wobei sich im Nachhinein herausstellte, dass dieser fast doppelt so teuer war wie der ursprüngliche Vertrag - noch dazu mit einer Bindungsfrist von 2 Jahren. Da sich die Konsumentin bei Abschluss des Neuvertrages darüber nicht im Klaren war und sie sich den neuen Tarif nicht leisten konnte, wollte sie den Vertrag gesamt bzw. zumindest den neuen Handyvertrag kündigen. Da sie selbst mit Ihrem Anliegen nicht erfolgreich war, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten das Anliegen der Konsumentin dem Unternehmen ausführlich dar. Kurz darauf konnte zur Zufriedenheit der Konsumentin eine erfreuliche Lösung gefunden werden: Sie konnte wieder in den ursprünglichen Vertrag eintreten und erhielt das zuviel bezahlte Entgelt rücküberwiesen.