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Zahlung für nicht durchgeführte Thermenwartung

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Die Gastherme der Konsumentin wurde vom Rauchfangkehrer gesperrt, da die CO2 Werte zu hoch waren und die Therme nicht mehr ordnungsgemäß funktionierte. Deshalb musste eine Thermenwartung und  eine Reparatur durchgeführt werden. Die Konsumentin setzte sich mit Therminus Installationen e. U.  in Verbindung und erklärte detailliert, dass eine Wartung durchgeführt werden müsse, wobei ihr zugesichert wurde, dass diese Leistung € 99,- betragen würde. Die Firma Therminus Installationen e. U.  vereinbarte einen Termin für den 23.4.2024: An diesem Tag erschienen zwei Mitarbeiter des Unternehmens und haben sich - wie die Konsumentin anführt - die Gastherme nur ganz kurz angesehen und meinten anschließend, dass zunächst ein Teil der Gastherme ausgetauscht werden müsste und erst danach eine Wartung gemacht werden könnte. Die beiden Mitarbeiter haben nach den Angaben der Konsumentin eben nichts repariert und auch keine Wartung durchgeführt, jedoch letztlich eine Rechnung in Höhe von € 180,- in Rechnung gestellt, was die Konsumentin sofort zu bezahlen hatte. Die Konsumentin versuchte vergeblich mit dem Unternehmen in Verbindung zu treten, um die Angelegenheit aufzuklären. Letztlich wurde die Konsumentin seitens des Unternehmens kontaktiert und ihr mitgeteilt, dass die Firma Terminus Installationen e. U.   jedenfalls kein Geld rückerstatten würde, hingegen würden sie nächstes Jahr statt € 99,- nur  € 50,- für eine Wartung verlangen. Da die Konsumentin mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden war, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumenten Schutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten das Anliegen der Konsumentin  - nämlich den für die nicht erfolgte Leistung bezahlten Betrag – zurück erstattet zu erhalten, ausführlich dar. Die Konsumentin erhielt wenig später das Geld zurück.