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Gewährleistungsansprüche ungültig?

Im Dezember 2015 hat Herr K. bemerkt, sein Notebook nicht funktionsfähig ist und dass das Display Steifen hat und dass es kein Bild zeigt. Herr K. hat die Mängel dem PAGRO Diskont - Pagro Handelsgesellschaft mbH gemeldet, jedoch wurde ihm mitgeteilt, dass Mangelbehebung im Rahmen der Gewährleistung nicht möglich ist. Nach Vermittlung durch die Presseabteilung des Konsumentenschutz Verbandes, teile das Unternehmen PAGRO Diskont - Pagro Handelsgesellschaft mbH mit, dass das Gerät im Rahmen der Gewährleistung repariert wird.