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Handysturz genießt doch Versicherungsschutz!

Herr R. hat sich im Frühling 2013 ein Handy gekauft und zugleich auch damit ein Versicherungsvertrag "Assona 36M Schutz mit Diebstahl E 675" bei der Assona GmbH abgeschlossen. Im Herbst 2015 ist ein Versicherungsfall eingetreten, dessen Deckung die o. g. Versicherung anfänglich mangels Kenntnis des Schadenshergang verweigert hat. Verwundert über die Vorgehensweise der Versicherung, insbesondere kann es Herr R. nicht nachvollziehen, wieso es für den Sturzschaden keine Deckung geben soll, kam er damit zum Konsumentenschutz Verband Österreich, um dies zu Veröffentlichen Nach Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung ist eine positive Einigung erzielt worden. Die Assona GmbH hat nach erneuter Prüfung des Schadenfalls, einer Deckung des Gesamtschadens abzüglich der Selbstbeteiligung zugestimmt.