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Über die Kosten nicht im Voraus informiert!

Gegenüber Herrn E. sei seitens der TSF Technisches Service GmbH eine Forderung in Höhe von € 138,- geltend gemacht worden. Laut Angaben des Konsumenten habe er sich an die Service-Line gewandt, da seine Waschmaschine der Marke BECO nicht mehr funktionsfähig gewesen sei. Er sei weder bei dem Telefonat noch bei dem Besuch des Technikers darauf hingewiesen worden, dass er die Kosten des Technikers übernehmen müsste, wenn kein Garantiefall vorliegen würde. Herr E. habe zudem nicht nachvollziehen können, weshalb die Garantieleistung abgelehnt worden sei, zumal ein solcher Schaden offensichtlich nicht durch Eigenverschulden habe entstehen können. Da es sich seiner Meinung nach um einen Garantiefall gehandelt habe, er im Voraus nicht über die Kosten informiert worden sei und auch keine Reparatur erfolgt sei, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Trotz Einschaltens des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Herrn E. gefunden werden. Die TSF Technisches Service GmbH war bedauerlicherweise nicht bereit, zur Angelegenheit Stellung zu beziehen, geschweige denn das Anliegen zu überprüfen und die Forderung gegen ihn auszubuchen.