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Rücktransportkosten sind zu bezahlen

Herr N. hat von dem Unternehmen "Xantho-Group GmbH" Gartenmöbel bestellt. Der Konsument hat es sich jedoch kurze Zeit später anders überlegt und somit von dem Widerrufsrecht rechtzeitig Gebrauch gemacht. Sehr erstaunt war er, als er erfahren hat, dass er die Rücktransportkosten übernehmen muss. Dies aufgrund der Tatsache, dass auf der Homepage des Unternehmens mehrmals erwähnt wird, dass mit dem Widerruf keinerlei Risiko verbunden sei. Durch Vermittlung der Presseabteilung des Konsumentenschutz Verbandes wurde festgestellt, dass der Konsument bei der Bestellung die AGB's von "Xantho-Group GmbH" akzeptiert hat. Somit bestand das Unternehmen auf die Rücktransportkosten ohne Herrn N. entgegenzukommen.