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Speicherteich an einer ungeeigneten Stelle

Frau G. habe im Jahr 2011 das Unternehmen Planungsbüro Widmann mit der Errichtung eines Speicherteiches für eine Wasserkraftanlage beauftragt und dafür einen Betrag in der Höhe von € 4.839,- bezahlt. Nach der Fertigstellung seien verschiedene Mängel aufgetreten, weshalb die behördliche Genehmigung versagt worden sei. Während weiteren Mängelbehebungsverfahren sei seitens eines Geologen festgestellt worden, dass sich der Ort für den Teich nicht eignen würde, sodass der Planungsbüro Widmann keine weiteren Arbeiten durchführen hätte müssen, um weitere Kosten zu vermeiden. Da die Konsumentin keine positive Rückmeldung bezüglich einer Kostenrückerstattung in Höhe von € 2.400,- erhalten habe, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes hat der Planungsbüro Widmann eine Rückerstattung eines Betrages in der Höhe von € 1.000,- angeboten, welche von Frau G. angenommen wurde.