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Mangelhafte Produkte - keine Mängelbehebung?

Herr P. habe von dem Unternehmen Schreiner M.S Zäune-Tore-Balkone ein Gartentor und Balkongeländer zum Preis von 7.000,- gekauft. Der Konsument habe festgestellt, dass die gelieferten Produkte mangelhaft gewesen seien, weshalb er diesbezüglich mehrmals Kontakt mit dem Unternehmen aufgenommen habe, wobei ihm seitens des Unternehmens mitgeteilt worden sei, dass die Mängel behoben würden. Da das Unternehmen Schreiner M.S Zäune-Tore-Balkone die Mängel jedoch nicht behoben habe, wandte sich Herr P. an den Konsumentenschutz und ersuchte das Unternehmen, die Angelegenheit zu bereinigen. Trotz Einschaltens des Konsumentenschutzes konnte keine positive Lösung gefunden werden. Das Unternehmen Schreiner M.S Zäune-Tore-Balkone war nicht bereit, dem Konsumentenschutz zu antworten, um Stellung zu beziehen, geschweige denn dem Konsumenten entgegenzukommen.