Der Konsument erwarb bei der Firma XXXLutz eine Wohnlandschaft zum Preis von rund 850 Euro, bei deren Transport und anschließendem Aufbau erhebliche, beim Kauf nicht ersichtliche Mängel in Form eines deutlichen Holzbruchs an einer Ecke der Konstruktion, mehrerer Materialrisse sowie eines insgesamt nicht neuwertig wirkenden Gesamtzustands festgestellt wurden. Da eine vollständige Rückabwicklung für den Konsumenten mit einem erheblichen logistischen Aufwand verbunden gewesen wäre, wurde eine angemessene Entschädigung im Sinne des Konsumentenschutzes eingefordert. Aus diesem Grund wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legen dem Unternehmen den oben geschilderten Sachverhalt ausführlich dar. Auf diese Beschwerde reagierte die Firma XXXLutz mit der Erfassung eines Nachlasses beziehungsweise einer Gutschrift in Höhe von 150,00 Euro als Mangelabgeltung, welche an die Kundenbuchhaltung weitergeleitet wurde und innerhalb von zehn Werktagen auf die ursprüngliche Zahlungsart zurückerstattet wurde.