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Kein Reklamations- und Umtauschrecht

Frau H. habe von dem Unternehmen XXXLutz KG ein Stauraumbett gekauft, wobei sie eine Anzahlung in Höhe von € 500,- getätigt habe. Die Konsumentin habe nach dem Kauf festgestellt, dass das Möbelstück nicht in ihr Zimmer passen würde beziehungsweise sei der Lichtschalter nicht mehr bedienbar. Frau H. sei es bewusst kein Reklamations- und Umtauschrecht zu haben, da das Stauraumbett ein Ausstellungsstück gewesen sei, wandte sich jedoch an die Hilfe des Konsumentenschutzes und ersuchte das Unternehmen um eine Kulanzlösung. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit der Konsumentin gelöst werden. XXXLutz habe der Konsumentin rein aus Kulanz und im Sinne der Kundenfreundlichkeit den Umtausch der Ware angeboten.