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Auf falsch gelieferter Matratze „sitzen geblieben“…

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Die Konsumentin bestellte am 24.06.2023 online bei Emma Matratzen GmbH ein  Emma Standard Matratzen Set (inkl. Emma Original Matratze, 2x Emma Original Pölster, Emma Beschützer). Da die Konsumentin einige Zeit im Ausland war, gab sie ausdrücklich einen Wunschliefertermin an, an dem die Entgegennahme der Bestellung für sie möglich gewesen wäre. Zu diesem Termin wartete die Konsumentin den gesamten Tag auf die Zustellung, die letztlich jedoch nicht erfolgte. Nach etlichen Telefonaten, insgesamt gestaltete sich die Kommunikation mit dem Unternehmen schwierig,  konnte die Konsumentin eruieren, dass die bestellte Ware hinterlegt worden war und abgeholt werden könne. Dafür lieh sich die Konsumentin extra ein Auto für den Transport. Letztlich musste die Konsumentin feststellen, dass die Lieferung nicht vollständig war und die gelieferte Matratze die falschen Maße aufwies. Da für die Konsumentin eine Abklärung mit dem Unternehmen in der Folge nicht möglich war, sie aber aufend Zahlungsaufforderungen für die falsche Lieferung erhielt, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten dem Unternehmen nochmals ausführlich dar, dass die Konsumentin die falsch gelieferte Matratze zurückgeben und jene in der gewünschten Größe sowie die fehlenden Teile geliefert haben wollte. Es erfolgten zahlreiche automatisierte Nachrichten seitens der Emma Matratzen, auf das Anliegen selbst wurde jedoch weder dem Konsumentenschutz Verband Österreich noch der Konsumentin direkt geantwortet. Da immer drängendere Zahlungsaufforderungen erfolgten, zahlte die Konsumentin schließlich die falsche Lieferung, um die Angelegenheit zu beenden.