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Unterbliebene Rückzahlung von Anzahlung

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Frau K. beabsichtigte ihr Bad bei der MASSI Design und Handelsgesellschaft m.b.H., bei der sie bereits die letzten 30 Jahre alle ihre Möbel und Lampen gekauft hatte, zu sanieren. Im Zuge einer Möbellieferung erhielt sie das Angebot, dass ihr für € 20.000.- ein "super Bad", so der Geschäftsführer  des Unternehmens, gemacht werden könne. Anfang 2020 ist die Konsumentin auf dieses Angebot zurück gekommen: es wurde zunächst die Planung besprochen, Frau K. wurden diverse Sanitärgeräte gezeigt und einige Professionisten besichtigten das Bad. Am 07.09.2020 leistete die Konsumentin eine Anzahlung von € 6.600,-. In der Folge wurde sie jedoch von Monat zu Monat vertröstet, schlussendlich unterblieb die Realisierung zur Gänze. Da die Refundierung der bereits geleisteten Zahlungen (abzüglich bereits geleisteter anderer Arbeiten) von € 1.560,-  trotz mehrfacher Aufforderung unterblieb, wandte Frau K. sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Zahlreiche Versuche des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung mit der MASSI Design und Handelsgesellschaft m.b.H. in Kontakt zu treten, blieben unbeantwortet. Bis Redaktionsschluss konnte keine für Frau K. akzeptable Lösung in dieser Angelegenheit erzielt werden.