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Entschädigung für unvollständige Mängelbehebung

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Herr K kaufte bei der Rudolf Leiner Ges.m.b.H. Einrichtungsgegenstände (darunter Küchenregale, Waschbecken mit Tisch sowie ein Bett ua.) zu einem Gesamtbetrag von rund € 12.300,-. Nach Lieferung bzw. Aufbau stellte sich heraus, dass die Möbel sowie der Waschtisch mittelschwere bis schwere Beschädigungen aufwiesen oder nicht vollständig waren - der Waschtisch beispielsweise hatte einen Sprung - weshalb der Konsument die Rudolf Leiner Ges.m.b.H. zwecks Mängelbehebung kontaktierte. In der Folge wurden mehrere Termine anberaumt, eine zur Zufriedenheit des Konsumenten durchgeführte Mängelbehebung erfolgte dabei aber nicht. Herr K. schlug deshalb der Rudolf Leiner Ges.m.b.H. statt Mängelbehebung eine angemessene Entschädigungszahlung vor, was diese aber zunächst nicht akzeptierte. Da weder eine Mängelbehebung erfolgte noch die vorgeschlagene Entschädigungszahlung akzeptiert wurde, wandte Herr K. sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung setzten sich mit der Rudolf Leiner Ges.m.b.H. in Verbindung und konnten ein für Herrn K. äußerst erfreuliches Ergebnis vermitteln: Herr K. erhielt von der Rudolf Leiner Ges.m.b.H. eine Entschädigungszahlung von € 1.500,- unter Zusicherung weiterer Aufrechterhaltung der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.