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Tischler nahm Anzahlung und leitete sie nicht an Küchenhersteller weiter

Herr L. bestellte Mitte Februar 2020 eine Küche der Firma HAKA bei der Firma Mosgöller Möbel GmbH in 1210 Wien. Als Liefertermin wurden 10-12 Wochen anberaumt. Herr L. bezahlte sieben Tage nach der Bestellung eine Anzahlung in der Höhe von € 9.000,-. Wegen Corona wurde der Liefertermin auf 15.06.2020 verschoben. Die Kommunikation mit der Firma Mosgöller Möbel GmbH wurde immer schleppender, schlussendlich konnte der Kunde den Geschäftsführer auf keinem Kanal mehr erreichen. Auf Anraten eines Anwaltes setzte der Konsument der Firma Mosgöller Möbel GmbH eine Nachfrist von 3 Wochen. Zwischenzeitlich konnte Herr L. direkt Kontakt mit der Küchenfirma HAKA aufnehmen. Diese teilte ihm mit, dass der Auftrag zwar seit April 2020 im System sei, jedoch keine Anzahlung überwiesen wurde und daher der Produktionsprozess nicht gestartet wurde. Darüber hinaus habe man der Firma Mosgöller Möbel GmbH den Händlervertrag gekündigt. Herr L. kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich und bat um Unterstützung. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine den Herrn L. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. In einer Stellungnahme teilte die Firma Mosgöller Möbel GmbH mit, dass sie Insolvenz anmelden musste und man möge Herrn L. empfehlen seine Forderung anzumelden. Warum die immerhin nicht unerhebliche Anzahlung in der Höhe von € 9.000,- nicht an den Küchenhersteller weitergeleitet wurde, zumal diese ja bereits Mitte Februar 2020 bezahlt wurde, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden. Auch bei einem überraschend für 28.05.2020 anberaumten neuerlichen Ausmesstermin wurde Herrn L. nichts über die finanzielle Schieflage der Firma Mosgöller Möbel GmbH berichtet.