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Teile einer Lieferung fehlten

Herr B. hatte Ende März 2020 eine Bestellung bei der Firma Mömax Österreich GmbH aufgegeben. In der Folge langten einzelne Pakete bei ihm zu Hause ein, andere hingegen fehlten. Auf Nachfrage wurde Herrn B. mehrfach mitgeteilt, dass die Ware bereits im Lager eingelangt sei und der Transporteur sich bei ihm zwecks Terminvereinbarung melden werde. Da er bis Anfang Juni trotz fünf Versuchen nicht kontaktiert wurde, kam Herr B. zum Konsumentenschutz verband Österreich. In einer Stellungnahme teilte die Mömax Österreich GmbH mit, dass man Herrn B. einen Warengutschein im Wert von € 100,- per Post zusenden werde. Herr B. erwiderte, dass man eben genau diesen Gutschein nicht wolle, zumal man nicht mehr Kunde des Unternehmens werden möchte. Zu schlecht seien die Erfahrungen bislang gewesen. Auch gebe es bei einem Teil der Lieferung Reklamationen und man erwarte sich keine vorgefertigten Standardmeldungen, sondern den direkten Kontakt zu einem verantwortlichen Mitarbeiter. In einer weiteren Stellungnahme teilte die Firma Mömax Österreich GmbH mit, dass man die Lieferkosten in der Höhe von € 189,- an Herrn B. zurück überweisen werde. Die zugesandte Gutscheinkarte im Wert von € 100,- könne Herr B. darüber hinaus als Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten behalten. Auch möge Herr B. die Reklamationen kommunizieren, um diese ehest möglichst zu beheben. Man entschuldige sich für die Verzögerungen und Missverständnisse während der Bearbeitung. Herr B. teilte abschließend mit, dass das Unternehmen Mömax Österreich GmbH mittlerweile alles korrekt erledigt habe und die MitarbeiterInnen sehr freundlich gewesen seien.