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Ledercouch mit Mängeln

Frau L. kaufte sich im Jahr 2019 eine Ledercouch im Wert von knapp € 6.000,- bei der Firma XXXLutz KG. Kurze Zeit nach der Lieferung stellte Frau L. eine starke Faltenbildung des Leders fest. Im Wege der Reklamation wurde das Möbelstück ausgetauscht. Beim getauschten Stück traten jedoch ebenfalls die gleichen Falten auf und Frau L. kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte bis Redaktionsschluss keine die Frau L. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. In einer ersten Stellungnahme ersuchte die XXXLutz KG um Fristerstreckung. In ihrer zweiten Stellungnahme teilte die Firma mit, dass die Beanstandung hinsichtlich der Faltenbildung rein warentypische und vor allem modellbedingte Gebrauchs- und Fertigungseigenschaften darstellt und keine Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung rechtfertigt. Frau L. konnte sich bereits vor Abschluss des Kaufvertrages ein umfangreiches Bild über die Ware machen. Auch das Ausstellungsstück weise die nun beanstandete Faltenbildung auf. In einer dritten Stellungnahme blieb die XXXLutz KG bei Ihrer Ansicht, es werde kein weiteres Entgegenkommen für Frau L. geben.