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Leder erwies sich qualitativ als nicht hochwertig

Familie M. hatte im September 2015 bei der Firma XXXLutz KG eine Wohnzimmercouch in Echtleder gekauft. Die Freude war schnell getrübt, denn das Leder erwies sich qualitativ als nicht hochwertig, wie es das Verkaufsmuster hätte vermuten lassen. Bei einer Reklamation wurde den Kunden ein Pflegemittel mitgegeben, dass jedoch keinerlei Änderung brachte. Das Leder hatte Risse. Alle Versuche, eine Instandsetzung zu erhalten, scheiterten und Familie M. kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich. In ihrer freundlichen Stellungnahme teilte die Firma XXXLutz KG mit, dass es sich um keine berechtigte Reklamation nach Gewährleistungsrecht handle. Allerdings werde man, aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, die Sitzgarnitur austauschen. Man halte auch fest, dass alle Vorschläge zur Bereinigung durch Familie M. ausgeschlagen worden seien. Familie M. teilte freudig mit, dass die Garnitur überraschend schnell ausgetauscht wurde und bedankte sich für die Vermittlung der Presseabteilung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich.