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Unklarheiten bei einer Möbelbestellung

Frau G. hatte bei einer Franchise-Filiale der Firma Peter Max Vertriebsgesellschaft m.b.H. einen Schlafzimmer-Einbauschrank bestellt. In der Folge entstanden Unklarheiten über die Abmessungen von Schrank und Bett, da sich einzelne Türen und Schubladen nicht öffnen ließen. Alle Versuche, die Angelegenheit zu klären, scheiterten und Frau G. kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich. In einer ersten Stellungnahme teilte die Peter Max Vertriebsgesellschaft m. b. H. mit, dass die Konsumentin den Vertrag mit einer Franchise-Filiale (Jahudka Gesm.b.H.) abgeschlossen habe und man daher nicht der korrekte Ansprechpartner sei. In der Folge wurde aber bereitwillig auf die Thematik der Unstimmigkeiten eingegangen. Der Konsumentin sei ein Kulanzangebot unterbreitet worden, dass nach wie vor Gültigkeit habe, von Frau G. aber nicht angenommen wurde. Bis Redaktionsschluss langte noch eine zweite Stellungnahme der Peter Max Vertriebsgesellschaft m. b. H. ein, die im Wesentlichen lautete, dass man die von Frau G. zum Ausdruck gebrachte Fassungs- und Sprachlosigkeit nicht nachvollziehen könne und die Angelegenheit als erledigt betrachte.