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Lieber entsorgen als abholen

Ende März 2018 hat Frau E. auf der Internetseite des Unternehmens Home24 GmbH einen Schrank zum Preis von ca. € 180,- gekauft. Beim Auspacken der zerlegten Ware entdeckte sie jedoch, dass einige Teile beim Transport beschädigt wurden, weshalb sie wenige Tage später ein auf der Webseite des Unternehmens verfügbares Formular zur Rückgabe des bestellten Artikels ausgefüllt hat. Laut Angaben von Frau E. hat sie danach einen Rücksendeschein erhalten und sollte sich zwecks Terminvereinbarung zur Abholung mit dem Kundenservices des Unternehmens in Verbindung setzen. Die Konsumentin teilt uns weiter mit, dass sie am Tag der vereinbarten Abholung zu Hause war und gewartet habe, jedoch ist niemand gekommen. Enttäuscht über den frustrierten Termin hat sie sich schriftlich beim Unternehmen beschwert, jedoch keine Rückmeldung erhalten. Da sie mit dem Unternehmen nicht mehr weiter wusste, wandte sich Frau E. hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau E. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen teilte zuerst mit, dass man die Angelegenheit mit der zuständigen Spedition klären werde und hat einen weiteren Abholtermin bekanntgegeben. Frau E. ließ daraufhin mitteilen, dass der Termin durch ihren Sohn wahrgenommen wurde sowie dass auch zu diesem Termin niemand erschienen ist. Das Unternehmen bestätigte uns diesen Umstand und teilte mit, dass man sich mit der Konsumentin direkt in Verbindung setzen werde, um einen weiteren Abholtermin zu vereinbaren. Frau E. bestätigte die Kontaktaufnahme, teilte jedoch mit, dass obwohl sie mehrere Abholtermine vorgeschlagen habe, man sich nicht auf einen konkreten einigen konnte. Seitens des Unternehmens wurden wir danach informiert, dass die Konsumentin die Ware aufgrund der nicht erfolgten Abholungen entsorgen kann und für den Kaufpreis mittels einer Gutschrift entschädigt wird. Auch Wochen später konnte uns Frau E. den Erhalt der versprochenen Gutschrift jedoch nicht bestätigen.