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Nun doch keine Garantie ?

Frau H. beauftragte im Dezember 2016 die Firma Luftensteiner e.U. mit den Installationsarbeiten in ihrem neuen Badezimmer, wobei ihr versichert wurde, sie hätte 2 Jahre Garantie auf die durchgeführten Arbeiten. Nach ziemlich genau einem Jahr, im Dezember 2017 trat ein Problem mit dem Stoppel des Waschtisches auf und die Konsumentin kontaktierte das Unternehmen, um eine Reparatur auf Garantie, wie damals zugesagt, in Anspruch zu nehmen. Leider musste sie feststellen, dass sich das Unternehmen zu dem Zeitpunkt auf Weihnachtsurlaub befand. Aus diesem Grund bestellte Frau H. einen Notdienst, der konstatierte, die Arbeit sei "schlampig" ausgeführt worden und das Problem beheben konnte. Als die Konsumentin die Firma Luftensteiner e.U. schließlich mit den ihr angefallenen Reparaturkosten in der Höhe von € 160,- konfrontierte, wurde ihr mitgeteilt, dass man ihr den Betrag nicht erstatten würde. Daher bat Frau H. den Konsumentenschutz Verband Österreich, ihr in der Sache behilflich zu sein. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte das Problem für Frau H. leider nicht gelöst werden. Das Installationsunternehmen Luftensteiner e.U. wiederholte gegenüber der Presseabteilung seine ablehnende Haltung, da ein defekter Stoppel des Waschtisches keinen unmittelbaren Notfall darstellen würde, der eine Aufschiebung bis nach dem Weihnachtsurlaub nicht geduldet hätte. Man sehe daher keine Veranlassung zur Refundierung der Reparaturkosten.