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Mangelhafter Biopool oder doch nicht?

Im Laufe des Jahres 2011 habe Frau L. das Unternehmen "Leben mit Natur GmbH" mit der Errichtung eines Biopools beauftragt. Diesbezüglich sollen mehrere Bauarbeiten seitens "Leben mit Natur GmbH" mangelhaft durchgeführt worden sein. Zusätzlich habe Frau L. gemeldet. dass der Eingang in den Pool viel zu hoch sei und dass Seerosen gepflanzt worden seien obwohl diese zu wenige Nährstoffe im Teich erhalten würden. Bedauerlicherweise habe Frau L. die Mängel erst nach Gebrauch bzw. Verwendung des Biopools feststellen können und daher betont, dass Auftreten von weiteren versteckten Mängeln nicht auszuschließen sei. Demzufolge habe Frau L. das Unternehmen ersucht die entstandenen Mängel kostenlos zu beheben und wandte sich mangels einer ausführlichen Rückmeldung an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde "Leben mit Natur GmbH" die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt und das Unternehmen ersucht die verursachten Mängel zu beheben. "Leben mit Natur GmbH" meldete, dass die Vorwürfe von Frau L. nicht nachvollziehbar seien und alle Arbeiten nur nach ausführlicher Anweisung der Konsumentin durchgeführt wurden. Demzufolge konnte eine einvernehmliche Lösung nicht gefunden werden.