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Kundenfreundliches Verhalten

Im Januar 2016 hat Herr N. von der Firma Möbelix GmbH einige Möbeln im Wert von ca. € 1.400,- gekauft, unter anderem auch zwei Airflex Matratzen. Da beide Matratzen bereits ein Jahr später unbenutzbar wurden, hat sich der Konsument an das Unternehmen gewandt und diesbezüglich eine Beschwerde getätigt. Laut Angaben von Herr N. hat er mit einem Mitarbeiter des Unternehmens festgestellt, dass es sich bei den Matratzenproblemen um einen Produktionsfehler handelt und in Folge dessen ein Austausch möglich wäre. Folglich wurde der Konsumenten an den zuständigen Verkäufer weitergeleitet, der sich auf ein Hygienegesetz bezog und den Austausch ablehnte. Da Herr N. nicht mehr weiter wusste, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich, damit sein Anliegen veröffentlicht wird.
Nach Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes und seiner Presseabteilung konnte eine Herrn. N zufriedenstellende Lösung erzielt werden, indem seitens der Möbelix GmbH beide Matratzen ausgetauscht wurden.