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Doppelte Lieferung der bestellten Ware

Frau W. habe seitens eines Inkassobüros im Namen der Universal Versand GmbH eine Forderung in Höhe von € 15,- erhalten. Der Konsumentin sei in keiner Weise bekannt worum es sich gehandelt habe, da sie die bestellt Ware bezahlt habe. Des Weiteren sei Frau W. unaufgefordert ein weiterer Geräteschrank geliefert worden, jedoch sie diesen nicht gebraucht habe. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes teilte das Unternehmen Universal Versand GmbH mit, dass die Abholung des zusätzlich gelieferten Ware erfolgt und das Kundenkonto der Konsumentin ausgeglichen ist.