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Mangelhafte Sitzgarnitur gekauft, Austausch verweigert

Frau M. habe von dem Unternehmen BDSK Handels GmbH & Co. KG in der XXXL Neubert Würzburg Filiale eine Sitzgarnitur im Wert von € 7.100,- gekauft, wobei sie eine Anzahlung in Höhe von € 4.100,- geleistet hätte. Laut Angaben der Konsumentin seien von Beginn an Mängel wie Höhenunterschiede der einzelnen Teile, Löcher und Risse in den Polstern und unterschiedliche Farben vorhanden gewesen. Da das Unternehmen sich weigerte die Sitzgarnitur auszutauschen wandte sich Frau M. an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit der Konsumentin gelöst werden. BDSK Handels GmbH & Co. KG erkannte die Wandlung des Kaufvertrages kulanterweise an, stimmte der Rücknahme der Sitzgarnitur zu und retournierte der Konsumentin den angezahlten Betrag.