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Senkgruben mit mangelhaftem Material errichtet

Im Jahr 2004 habe Herr S. ein mittlerweile in Konkurs gegangenes Unternehmen mit dem Errichten zweier Senkgruben beauftragt, wobei von dem Unternehmen Wessenthaler Baustoffvertriebs GmbH verkaufte Materialien verwendet worden wären. Im Jahr 2014 sei festgestellt worden, dass die Senkgruben undicht seien, wobei es sich nach Meinung des Konsumenten um einen Materialfehler handele. Durch die Sanierung der ersten Senkgrube seien dem Konsumenten zusätzliche Kosten in Höhe von € 5.000,- entstanden und da er bislang keine positive Rückmeldung vom Unternehmen erhalten habe, wandte er sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Trotz Intervention des Konsumentenschutzes konnte leider keine positive Lösung für Herrn S. gefunden werden. Wessenthaler Baustoffvertriebs GmbH war bedauerlicherweise nicht bereit zur Angelegenheit Stellung zu beziehen geschweige denn die zweite Senkgrube zu untersuchen beziehungsweise sanieren zu lassen oder dem Konsumenten einen Schadenersatz anzubieten.