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Probleme nach Umzug

Frau N. habe im Januar 2014 und im März 2015 Umzüge durch die "M.S. DERINGÖZ KG" durchführen lassen und dafür ein Entgelt in Höhe von ca € 300,- bzw. ca € 550,- bezahlt. Beim ersten Umzug sei das Bett des schwerst körperbehinderten Sohnes im Zuge des Ab- und Aufbaues beschädigt worden. Frau N. habe sich an die Betriebshaftpflichtversicherung des Unternehmens gewandt, welche jedoch den Schaden mangels einer Schadensmeldung durch die "M.S. DERINGÖZ KG" nicht regulieren konnte. Weiters seien im Zuge des zweiten Umzuges einige Fahrnisse abhanden gekommen, was dem Stadtpolizeikommando Favoriten angezeigt worden sei. Da das Unternehmen den Schaden bei seiner Betriebshaftpflichtversicherung nicht melden wollte, wandte sich Frau N. hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Trotz Einschalten des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung für Frau N. gefunden worden. Die "M.S. DERINGÖZ KG" hat jede Schuld von sich gewiesen und ausgeführt, dass der angebliche Schaden seitens Frau N. erst einen Monat später gemeldet worden sei.