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Müll eines Gewerbebetriebes den übrigen Hausparteien aufgebürdet?

Mitte letzten Jahres habe Herr J. von der "Hammerl Immobilien Management GmbH" die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013 hinsichtlich seiner Mietwohnung erhalten. Laut Angaben des Konsumenten sei die Abrechnung überhöht und die Höhe des Verwaltungshonorars fraglich. Weiters sollen Nebenkosten als Instandsetzungskosten verrechnet und der Müll eines Gewerbebetriebes den übrigen Hausparteien aufgebürdet worden sein. Herr J. habe die "Hammerl Immobilien Management GmbH" mehrfach um Aufklärung ersucht und wandte sich mangels einer Rückmeldung an den Konsumentenschutz. Nach Einschalten des Konsumentenschutzes wurde der "Hammerl Immobilien Management GmbH" erneut die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Das Unternehmen übermittelte eine Kostenaufstellung, bestritt jedoch, dass Instandsetzungskosten verrechnet worden wären, dass die Betriebskosten überhöht wären und legte dem Mieter nahe, in Belege Einsicht zu nehmen. Nach Einsicht in den Belegen habe Herr J. die Kosten für die Müllabfuhr und die 30%-tige Erhöhung dieser Kosten im Jahr 2013 weiterhin nicht nachvollziehen können. Herr J. vermutete, dass sich die Müllabfuhrkosten seit Eröffnung eines benachbarten Kebab-Lokals erhöht hätten und ersuchte diesbezüglich um Aufklärung. Leider konnte eine einvernehmliche Lösung nicht gefunden werden, weil die "Hammerl Immobilien Management GmbH" zu dieser Angelegenheit nicht weiter Stellung nehmen wollte.