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"Offene Forderung trotz fehlender Information

Gegenüber Frau G. sei am 19.08.2014 eine Forderung in Höhe von € 200,- seitens XS-XXXL Wand-Designer geltend gemacht worden. Frau G. bemerkte, dass der geforderte Betrag als Transport-Versicherungsschutz dienen solle, sie jedoch bei Vertragsabschluss über den Kauf einer Glas-Rückwand mit Wunsch-Foto zum Preis in Höhe von € 962,34, nie informiert worden sei. Zusätzlich vermerkte die Konsumentin, dass sie trotz mehrfacher Überprüfung eine Verpflichtung für Transportschutz in den seitens XS-XXXL Wand-Designer übermittelten Unterlagen nicht erkennen habe können. Frau G. ersuchte XS-XXXL Wand-Designer die Forderung gegen sie auszubuchen und wandte sich aufgrund einer mangelnden Antwort an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Das Unternehmen meldete nach mehrfachem Urgieren seitens des Konsumentenschutzes, dass die Forderung gegen Frau G. in Höhe von € 200,- ausgebucht worden sei.