Der Konsument ließ am 12.10.2024 von der Firma abbruchmeister.at Eternitplatten entfernen und entsorgen. Vor Beauftragung holte der Konsument eine „Kosteneinschätzung“ von abbruchmeister.at ein, wobei ihm mitgeteilt wurde, dass einmalig eine An- und Abfahrtspauschale inkl. LKW und 2 Arbeitern = EUR 60,- inkl. 20 % MwSt. und EUR 39,50 pro Stunde für beide Mitarbeiter kosten würde, worin der Abtransport und die Entsorgung bereits enthalten wären. Der Konsument beauftragte schließlich das Unternehmen, der Auftrag sollte am 16.05.2025 durchgeführt werden. Es erschienen drei Männer, wobei zwei davon überhaupt nichts machten und der dritte Arbeiter Tätigkeiten, die überhaupt nicht vereinbart waren. Schließlich wurde ihm von einem der Arbeiter eine Rechnung in der Höhe von € 1200,- gestellt, was der Konsument hinsichtlich der tatsächlich durchgeführten Arbeiten überhaupt nicht nachvollziehen konnte. Der Konsument war durch diese ihm überhaupt nicht nachvollziehbare Forderung völlig überrumpelt und als er auch die Geschäftsführerin zwecks Abklärung nicht erreichen konnte, zahlte er schließlich € 1000.-. Da der Konsument weder mit der Durchführung noch mit der dafür in Rechnung gestellten Summe einverstanden war, wandte dieser sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten dem Unternehmen das Anliegen des Konsumenten ausführlich dar, wobei der Konsument sich bereit erklärte, € 300,- für die Leistung von abbruchmeister.at zu bezahlen, aber keinesfalls die geforderten und leider bereits bezahlten € 1.000.- . Zurückgefordert wurden deshalb € 700.-. Kurz darauf erhielt der Konsumentenschutz Verband Österreich seitens des Konsumenten die Rückmeldung, dass er einen Betrag von € 700,- zurückerhalten hätte, womit er äußerst zufrieden und der Fall für ihn abgeschlossen wäre. Er bedankte sich herzlich für das erfolgreiche Einschreiten des Konsumentenschutz Verbandes Österreich.