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Kunststofffenster nicht auftragsgemäß erstellt

news-details

Die Konsumentin bestelle bei Fenster & Türen Ledl e.U. neue Kunststofffenster d.h.die Erstellung neuer Kunststofffenster inklusive deren Montage. Die Fenster wurden von einem Mitarbeiter des Unternehmens ausgemessen, wobei die Konsumenten bereits davor darauf hingewiesen hatte, dass sie die neuen Fenster in gleicher Bauart, gleichem Aussehen und in gleichem Maß haben wollte. Dies wurde der Konsumenten mit 100-prozentiger Sicherheit zugesagt, und sie leistete nach erfolgter Zusage eine Anzahlung von € 950,-. Am 10.7.2023 erfolgte die Montage, jedoch war die Konsumentin überhaupt nicht zufrieden, da die Fenster nicht mit der ursprünglichen Zusage übereinstimmten – so ließen sich etwa die Badezimmerfenster nicht zu Gänze kippen und die übrigen Fenstergrößen entsprachen nicht den gwünschten Maßen. Augrund der Beanstandungen erfolgte nach Angaben der Konsumentin eine Besichtigung durch einen Mitarbeiter des Unternehmens, der ebenfalls mit der Ausführung überhaupt nicht zufrieden war. Da sich in der Folge zwischen dem Unternehmen und der Konsumentin keine Einigung finden ließ, wandte sich diese an den Konsumenten Schutz Verband Österreich. 

Der Konsumenten Schutz Verband Österreich und seine Presseabteilung übermittelten dem Unternehmen den von der Konsumentin dargestellten Sachverhalt sowie die daraus resultierenden Beanstandungen. Da sich letztlich kein Konsens finden ließ, wurde der Konsumenten vom Unternehmen die Anzahlung rücküberwiesen.