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Zahlungsaufforderung trotz unterbliebener Warenlieferung

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Frau M. bestellte am 04.06.2022 über den Online-Shop der OBI Bau-und Heimwerkermärkte Systemzentrale GmbH 2 x 25 kg Farbe der Marke Alpine Renomay für rund € 110.-, wobei die Bezahlung über Klarna, die Lieferung über DPD erfolgen sollte. Die Lieferung der Ware wurde zwei Tage später angekündigt, wofür sich die Konsumentin extra einen arbeitsfreien Tag nahm. Die angekündigte Lieferung blieb jedoch aus, woraufhin Frau M. sowohl OBI als auch DPD per Mail die unterbliebene Lieferung meldete. Sie erhielt aber lediglich seitens der DPD eine Antwort, nämlich dass die Lieferung nicht erfolgen konnte, da die Ware beschädigt wurde. Die Konsumentin versuchte daraufhin mehrfach die Ware bei OBI/Klarna zu stornieren, dennoch erhielt sie seitens Klarna eine Zahlungsaufforderung über die bei der OBI Bau-und Heimwerkermärkte Systemzentrale GmbH bestellte Ware. Da es der Konsumentin nicht gelang, die Stornierung durchzuführen, wandte diese sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte die Stornierung erfolgreich durchgeführt und die Zahlungsaufforderung annuliert werden.